• 1. Geltung, Vertragsabschluss

    1.1 Das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

    1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. schriftlich bestätigt werden.

    1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. bedarf es nicht.

    1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschloßenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

    1.5 Die Angebote des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. sind freibleibend und unverbindlich.

  • 2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

    2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im von Kunden unterzeichneten Angebotsvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U., sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U.. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U..

    2.2 Alle Leistungen des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

    2.3 Der Kunde wird dem Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

    2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

  • 3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

    3.1 Das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

    3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

    3.3 Soweit das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U..

  • 4. Termine

    4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. schriftlich zu bestätigen.

    4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernißes und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    4.3 Befindet sich das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschloßen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrläßigkeit.

  • 5. Vorzeitige Auflösung

    5.1 Das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
    b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
    c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U.eine taugliche Sicherheit leistet;
    d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

    5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

  • 6. Honorar

    6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüße zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von € 1.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

    6.2 Das Honorar versteht sich als Brutto-Honorar, in dem 20% Umsatzsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe enthalten sind. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. für die erbrachten Leistungen und die überlaßung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

    6.3 Alle Leistungen des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U., die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

    6.4 Kostenvoranschläge des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. sind unverbindlich und nur für den angegebenen Zeitraum gültig. Wenn abzusehen ist, daß die tatsächlichen Kosten die vom Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. schriftlich veranschlagt wurden, um mehr als 15 % übersteigen, wird das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

    6.5 Für alle Arbeiten des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U., die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschloßen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

    6.6 Der Stundesatz des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. beträgt 150 Euro netto. Schriftliche Angebote und mündliche Preisauskünfte verstehen sich immer als Netto-Angabe.

  • 7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

    7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vom Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U..

    7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. die entstehenden Mahn- und Inkaßospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfaßt jedenfalls die Kosten einer Zahlungserinnerung und zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

    7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschloßener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

    7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

  • 8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

    Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (siehe § 87 UrhG). Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung (Projekte sind auf der jeweiligen Rechnung durch das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. angegeben). Jede erneute Nutzung oder Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. erlaubt.

    8.1 Alle Leistungen des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U., einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. und können vom Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnißes - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. jedoch außchließlich in österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

    8.2 änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U., wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zuläßig.

    8.3 Für die Nutzung von Leistungen des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U., die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. erforderlich. Dafür steht dem Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. und dem Urheber eine gesonderte angemeßene Vergütung zu.

    8.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Angebotsvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. notwendig.

    8.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht dem Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

    8.6 Der Kunde haftet dem Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemeßenen Honorars.

  • 9. Kennzeichnung

    9.1 Das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne daß dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

    9.2 Das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

  • 10. Gewährleistung

    10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Liefe-rung/Leistung durch das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U., verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausge-schloßen.

    10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbeßerung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. wird die Mängel in angemeßener Frist beheben, wobei der Kunde dem Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. ist berechtigt, die Verbeßerung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbeßerung obliegt es dem Auftraggeber die übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

    10.3 Es obliegt dem Auftraggeber, die überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zuläßigkeit durchzuführen. Das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

    10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regreß gegenüber dem Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschloßen.

  • 11. Haftung und Produkthaftung

    11.1 In Fällen leichter Fahrläßigkeit ist eine Haftung des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. für Sach- oder Vermögenßchäden des Kunden ausgeschloßen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrläßigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

    11.2 Jegliche Haftung des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. für Ansprüche, die auf Grund der vom Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschloßen, wenn das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für es nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrläßigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. nicht für Prozeßkosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentli-chungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

    11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U.. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

  • 12. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)

    Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adreße, E-Mail, Kre-ditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, daß ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

  • 13. Anzuwendendes Recht

    Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Außchluß des UN-Kaufrechts.

  • 14. Erfüllungsort und Gerichtßtand

    14.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U.. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

    14.2 Als Gerichtßtand für alle sich zwischen dem Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. und dem Kunden ergebenden Rechtßtreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Wörtersee Textstudios Schöndorfer e.U. sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet deßen ist das Wörtersee Textstudio Schöndorfer e.U. berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtßtand zu klagen.

Stand Oktober 2022